Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter (durch die Schulpflegschaft gewählt) sowie Lehrkräfte (durch die Lehrerkonferenz gewählt) an. Im Gegensatz zu weiterführenden Schulen sind nach dem Schulgesetz NRW an Grundschulen keine Schüler in der Schulkonferenz vertreten. Die Schulkonferenz besteht bei der Grundschule Wiescheid aufgrund Ihrer Schülerzahl derzeit aus sechs Mitgliedern. Den Vorsitz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter, aber ohne Stimmrecht. Nur bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin/des Schulleiters den Ausschlag. Daneben können die ständige Vertretung des Schulleiters oder der Schulleiterin sowie Verbindungslehrerinnen und -lehrer mit beratender Stimme an der Schulkoferenz teilenehmen.

 

Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften unter anderem in folgenden Angelegenheiten:

  • Schulprogramm
  • Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
  • Festlegung der beweglichen Ferientage
  • Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote
  • Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind
  • Organisation der Schuleingangsphase
  • und vieles mehr

Weitere Informationen zum Aufbau und Inhalt der Schulkonferenz können Sie dem Schulgesetz NRW entnehmen.